FS-Training
Gesundheit I Training I Ernährung

Impressum

Felix Ströhlein
Personal Training
Buschingstraße 43
81677 München


Telefon: 0178 76 454 07
E-Mail-Adressen: 

fs@fs-training.de   

felixstroehleintraining@gmail.com

1. Leistungsgegenstand

1.1 Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

2. Training

2.1 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.

2.2 Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Klienten abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt.

2.3 Der Beginn des Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits-Check-Up durch Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) möglich.

3. Sonstige Leistungen

3.1 Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) steht seinen Klienten außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.-Fr. zwischen 6.00 und 23.00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon, Fax und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training).

3.2 Ernährungsberatung

3.2.1 Im Rahmen der Ernährungsberatung verpflichtet sich der Klient, alle Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen und Änderungen an Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) zu kommunizieren.

3.2.2 Durch Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) getätigte Aussagen im Rahmen der Ernährungsberatung sind als Empfehlung anzusehen.  Sollten Bedenken bestehen, die eine Aufnahme des Trainings/ Ernährungsberatung verhindern, hat Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) das Recht, ein ärztliches Attest evtl. mit Blutbild einzufordern, welches die Unbedenklichkeit bestätigt.

 

4. Haftung

4.1 Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

4.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Klienten zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.

4.3 Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

4.4 Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) empfohlenen Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.

4.5 Es besteht eine Haftpflichtversicherung von Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training), um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

4.6 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die Abrechnung der ersten 3 durch  Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) zu erbringenden Leistungen (Ernährungsberatung, Trainingseinheiten etc.) erfolgt im Voraus. Alle weiteren Trainingseinheiten/ Leistungen werden jeweils am Monatsende abgerechnet.

5.2 Der Klient erhält von Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.

6 Sonstige Kosten

6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.

6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

6.4 Kauft Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) im Auftrag des Klienten Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum von Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training).

7. Verhinderung und Ausfall

7.1 Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Erfolgt die Absage mit einer Vorlaufzeit von bis zu 24 Stunden, so ist dies ohne Folgekosten möglich, andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit bei einer Vorlauffrist von 24- 7 Stunden vor Termin zu 25% des vereinbarten Honorars, bzw. bei Nichtabsagen oder mit einer kürzeren Vorlaufzeit als 6 Stunden in voller Höhe berechnet.

7.2 Sollte die Durchführung einer Outdoor-Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

7.3 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

8. Ersatzansprüche

8.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

9. Datenschutz

9.1 Die personenbezogen Daten des Klienten werden von Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

9.2 Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit, gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

 

10. Geheimhaltung

10.1 Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

10.2 Felix Ströhlein Personal Training (FS-Training) hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

11. Sonstige Vereinbarungen

11.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten oder anderen Leistungen als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel wie Telefon, Fax oder E-Mail.

11.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

12.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der  unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

12.3 Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 
 
 
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